Sehr geehrte Gäste der Loreley Freilichtbühne,
auf Grund der erhöhten Sicherheitsbindungen, haben wir die Maßnahmen bei der Einlasskontrolle erweitert. Bitte vergessen Sie nicht, es geht um Ihre Sicherheit!
Aus Sicherheitsgründen sowie zur Beschleunigung der Einlasskontrollen dürfen nur folgende Gegenstände in das Konzertgelände mitgenommen werden.
Folgende Gegenstände dürfen nicht in das Gelände der Freilichtbühne mitgenommen werden.
Abweichend hiervon können gegebenenfalls anderslautende Regelungen des jeweiligen Veranstalters gelten.
Das Mitführen von notwendigen medizinischen Geräten und Arzneimitteln ist erlaubt. In diesem Falle bitten wir unsere Besucher den Rollstuhlfahrer-Eingang (rechts vom Haupteingang) zu nutzen und einen entsprechenden Nachweis vorzuzeigen und sich bei unserem Sanitätsdienst anzumelden.
Abgabe-Stationen gegen eine Gebühr in Höhe von 3,00 € pro Stück kann eine sehr begrenzte Anzahl an Gegenständen bei einer Abgabe-Station im Eingangsbereich bei der Tageskasse, Nähe der Sommerrodelbahn aufbewahrt werden.
Einlasszeiten
Der Einlass beginnt in der Regel 2 Std. vor Konzertbeginn. Wir empfehlen das frühzeitige Erscheinen am Veranstaltungsort, da die erhöhten Taschen- und Personenkontrollen mehr Zeit in Anspruch nehmen werden. Über kurzfristige Änderungen informieren wir Sie auf unserer Homepage oder – über https://www.facebook.com/LoreleyTheRock.
Altersbeschränkung für Babies / Kleinkinder
Der Gesetzgeber gibt keine Altersbegrenzung vor, sofern das Kind von seinen Eltern begleitet wird. Wir geben jedoch zu bedenken, dass bei Konzerten und Shows Schallpegel erreicht werden, die die Gesundheit insbesondere von Babies und Kleinkindern enorm gefährden können.
Daher raten wir nachdrücklich davon ab, Ihr Baby bzw. Kleinkind zu einer Veranstaltung auf der Waldbühne mitzunehmen. Es ist den Veranstaltern der Konzerte und Shows auf der Loreley Freilichtbühne freigestellt, Altersgrenzen für ihre jeweilige Veranstaltung zu setzen – informieren Sie sich daher bitte in jedem Falle beim jeweiligen Veranstalter nach dessen Regularien für Ihre Veranstaltung. Den Namen des Veranstalters inkl. Verlinkung zu dessen Website finden Sie auf der entsprechenden Unterseite in unserem Programmkalender.
Bitte lesen Sie auch unsere Hausordnung
Ein Verstoß gegen diese Hausordnung kann durch
- Verweisung aus der Loreley Freilichtbühne, ohne Entschädigung für die Eintrittskarte und/oder
- Ausspruch eines Hausverbotes geahndet werden.
Der Hausordnungsdienst der Loreley Freilichtbühne ist berechtigt im Namen des Betreibers/Veranstalters den Verweis bzw. ein Hausverbot auszusprechen und durchzusetzen.
Die allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben unberührt.